| Kann man sich bei Schäden an den Gemeindestraßen an die Straßenmeisterei wenden?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die regionalen Zuständigkeiten der Straßenmeistereien variieren. Vielerorts sind die Straßenmeistereien für Bundes- und Kreisstraßen außerhalb von Ortschaften zuständig. Hingegen befassen sich in der Regel die Bauhöfe bzw. Tiefbauämter der Stadt- und Gemeindeverwaltungen mit der Instandhaltung von öffentlichen Verkehrswegen, welche sich innerhalb des Stadtgebiets bzw. des Gemeindegebiets befinden. Es kann daher sinnvoll sein, wenn man sich bezüglich Schäden an innerörtlichen Straßen zunächst an die jeweilige Behörde der Ortsverwaltung wendet.