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Straßenmeisterei - Häufige Fragen

Wer ist für die Toiletten und Müllbehälter auf unbewirtschafteten Rastplätzen zuständig?

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Die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Rastplätze obliegt in der Regel der zuständigen Straßen- bzw. Autobahnmeisterei, sofern diese Rastplätze und Parkplätze nicht bewirtschaftet werden. Hier obliegt es den Bauhöfen bzw. Straßenmeistereien, für die Reinigung von Toiletten sowie für den Abtransport von Müll zu sorgen. Die Unterhaltung solcher unbewirtschafteten Rastplätze und Parkplätze zählt neben dem Straßenbetriebsdienst und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenmeistereien und Autobahnmeistereien.

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