| Wer ist für die Toiletten und Müllbehälter auf unbewirtschafteten Rastplätzen zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Rastplätze obliegt in der Regel der zuständigen Straßen- bzw. Autobahnmeisterei, sofern diese Rastplätze und Parkplätze nicht bewirtschaftet werden. Hier obliegt es den Bauhöfen bzw. Straßenmeistereien, für die Reinigung von Toiletten sowie für den Abtransport von Müll zu sorgen. Die Unterhaltung solcher unbewirtschafteten Rastplätze und Parkplätze zählt neben dem Straßenbetriebsdienst und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenmeistereien und Autobahnmeistereien.