| Wo kann man sich über die Voraussetzungen als Begleitperson beim begleiteten Fahren ab 17 informieren?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Normalerweise informieren sowohl die Straßenverkehrsbehörden als auch die Führerscheinstellen über die Führerscheinklassen bzw. das Fahrerlaubniswesen. Das begleitete Fahren ab 17 wurde vor einigen Jahren in Deutschland eingeführt und beschränkt sich auf die Führerscheinklassen B und BE. Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit einer Begleitperson unter bestimmten Bedingungen und Auflagen fahren. Beispielsweise sind auch von Seiten der Begleitperson verschiedene Vorgaben (wie z.B. der mindestens fünfjährige Besitz einer Fahrerlaubnis) zu erfüllen.