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Verwaltungsgericht - Häufige Fragen

Gibt es beim Verwaltungsgericht die Möglichkeit der Revision oder der Berufung?

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Man kann auch gegen einen Gerichtsbeschluss auf erster Instanz vorgehen. Das heißt, dass man bei der Fällung eines Urteils durch das Verwaltungsgericht regelmäßig auch Revision/ Berufung, ebenso Superrevision einlegen kann. Wenn das Verwaltungsgericht aber über ein Beschlussverfahren entschieden hat, dann kann man dagegen Beschwerde einlegen. Die Sprungrevision ist allerdings nur möglich, wenn Beklagter und Kläger zustimmen.

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