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Betriebskontrollen werden regelmäßig seitens des Veterinäramts bzw. des Amtes für Veterinärwesen eingeleitet, wenn das betreffende Unternehmen mit der Herstellung, der Verarbeitung oder dem Verkauf von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen oder kosmetischen Mitteln befasst ist. Das Personal der Veterinärämter – in der Regel Lebensmittelkontrolleure oder Amtstierärzte – kontrollieren die Einhaltung der hygienischen Vorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen.