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Ausländer- & Migrationsamt des Landkreises Bergstraße in Heppenheim (Bergstraße) (Ausländerbehörde)

Graben 15, 64646 Heppenheim (Bergstraße)

(3.3 Sterne, 206 Bewertungen)
Telefon:06252150
Fax:06252155435
E-Mail:terminvereinbarung-am@kreis-bergstrasse.de
Öffnungszeiten:Bürgerbüro:
Mo-Mi 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Die Ausländerbehörde von Heppenheim (Bergstraße) ist als Amt für Ausländerangelegenheiten unterschiedliche Anliegen rund um Migration, Einbürgerung, Visum oder auch Aufenthaltstitel zuständig. Die Anschrift und weitere Kontaktdaten dieser Behörde werden hier bereitgestellt.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Ausländerbehörde-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 49.64088, Längengrad: 8.64306

Ausländerbehörde Heppenheim (Bergstraße): Informationen zu Ausländer- & Migrationsamt des Landkreises Bergstraße

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Ausländer- & Migrationsamt des Landkreises Bergstraße in Heppenheim (Bergstraße). Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Ausländer- & Migrationsamt des Landkreises Bergstraße in Heppenheim (Bergstraße) können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Ausländerbehörde Heppenheim (Bergstraße)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

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Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.