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Gerichtsvollzieher in Darmstadt - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
Telefon:061519925631
Fax:061519925632
E-Mail:verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(18)
Gerichtsvollzieher Schilling
2.66 km von Darmstadt
Anschrift:Bunsenstr. 24, 64293 Darmstadt
Telefon:06071420024
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr
Mi 11:30-13 Uhr
beim AG Darmstadt
(12)
Obergerichtsvollzieher Gulatz
2.66 km von Darmstadt
Anschrift:Bunsenstr. 24, 64293 Darmstadt
Telefon:0616284590
Sprechzeiten:Do 8:30-9:30 Uhr
Fr 10:30-11:30 Uhr beim AG Darmstadt
(0)
Obergerichtsvollzieherin Falkenhagen
2.66 km von Darmstadt
Anschrift:Bunsenstr. 24, 64293 Darmstadt
Telefon:0610621576
Sprechzeiten:Mi 11-12 Uhr
Do 11:30-12:30 Uhr
(10)
Obergerichtsvollzieher Schroeder
2.66 km von Darmstadt
Anschrift:Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
Telefon:017629475817
Sprechzeiten:Mi 13-14 Uhr beim AG Darmstadt
(15)
Gerichtsvollzieherin Eckardt
2.66 km von Darmstadt
Anschrift:Bunsenstr. 24, 64293 Darmstadt
Telefon:015788224886
Sprechzeiten:Mi 12:30-13:30 Uhr
Do 8-10 Uhr beim AG Darmstadt
(0)
Obergerichtsvollzieher Pabst
2.66 km von Darmstadt
Anschrift:Bunsenstr. 24, 64293 Darmstadt
Telefon:061501858633
Sprechzeiten:Mo+Do 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Ramge
2.66 km von Darmstadt
Anschrift:Bunsenstr. 24, 64293 Darmstadt
Telefon:06161807522
Sprechzeiten:Mo 8-9 Uhr
Di 9-10 Uhr
beim AG Darmstadt
(47)
Obergerichtsvollzieher Brehm
2.66 km von Darmstadt
Anschrift:Bunsenstr. 24, 64293 Darmstadt
Telefon:061676059762
Sprechzeiten:Di 10:30-11:30 Uhr
Do 12:45-13:45 Uhr beim AG Darmstadt
(0)
Obergerichtsvollzieher Sponagel
2.66 km von Darmstadt
Anschrift:Bunsenstr. 24, 64293 Darmstadt
Telefon:0616454480
Sprechzeiten:Mo+Fr 8-9:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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