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Sozialämter in Wetzlar - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(13)
Sozialamt des Landkreises
1.45 km von Wetzlar
Anschrift:Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
Telefon:064414071401
Fax:064414071053
E-Mail:soziales@lahn-dill-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Sozialamt
1.66 km von Wetzlar
Anschrift:Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar
Telefon:06441995011
Fax:06441995014
E-Mail:stadtverwaltung@wetzlar.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Wetzlar

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(7)
Sozialamt
3.06 km von Wetzlar
Anschrift:Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar
Telefon:064418030
Fax:0644180343
E-Mail:info@asslar.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Sozialamt
6.08 km von Wetzlar
Anschrift:Oberndorferstraße 20, 35606 Solms
Telefon:064429100
Fax:0644291050
E-Mail:stadtverwaltung@solms.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, sowie Mo-Di 14-16 Uhr, donnerstags nur 14-18 Uhr geöffnet
(1)
Sozialamt
6.31 km von Wetzlar
Anschrift:Rathausstraße 1-5, 35633 Lahnau
Telefon:06441964420
Fax:06441964444
E-Mail:jugendpflege@lahnau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr Fr 8-12 Uhr
(3)
Sozialamt
7.65 km von Wetzlar
Anschrift:Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund
Telefon:0644592440
Fax:06445924466
E-Mail:info@schoeffengrund.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 15-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(7)
Sozialamt
7.91 km von Wetzlar
Anschrift:Hüttenweg 3, 35619 Braunfels
Telefon:064423030
Fax:06442303137
E-Mail:info@braunfels.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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