Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 34369 Hofgeismar |
Telefon: | 056719990 |
Fax: | 05671999200 |
E-Mail: | info@stadt-hofgeismar.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lacheweg 1, 34396 Liebenau |
Telefon: | 05676989816 |
Fax: | 05676989882 |
E-Mail: | verwaltung@stadt-liebenau.de |
Anschrift: | Markt 1, 34393 Grebenstein |
Telefon: | 0567470516 |
Fax: | 0567470530 |
E-Mail: | rathaus@stadt-grebenstein.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 34388 Trendelburg |
Telefon: | 0567574990 |
Fax: | 05675749930 |
E-Mail: | stadt@trendelburg.de |
Anschrift: | Holländische Straße 35, 34379 Calden |
Telefon: | 056747020 |
Fax: | 0567470236 |
E-Mail: | gemeinde@calden.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 34376 Immenhausen |
Telefon: | 05673503134 |
Fax: | 05673503188 |
E-Mail: | post@immenhausen.de |
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Hofgeismar im Landkreis Kassel liegt ca. 25 km nördlich von Kassel, an der Einmündung der Lempe in die Esse und ist gegliedert in die Kernstadt, Beberbeck, Carlsdorf, Friedrichsdorf, Hombressen, Hümme...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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