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Nachlassgerichte in Bad Soden-Salmünster - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(52)
Nachlassgericht Gelnhausen
17 km von Bad Soden-Salmünster
Anschrift:Philipp-Reis-Str. 9, 63571 Gelnhausen
Telefon:060518290
Fax:06051829259
E-Mail:sigrid.haas@ag-gelnhausen.justiz.hessen.de
(17)
Nachlassgericht Büdingen
19.14 km von Bad Soden-Salmünster
Anschrift:Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen
Telefon:060429820
Fax:06042982101
E-Mail:verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de
(6)
Nachlassgericht Aschaffenburg Zweigstelle Alzenau
31.37 km von Bad Soden-Salmünster
Anschrift:Burgstr. 14, 63755 Alzenau
Telefon:060213980
Fax:060213983000
E-Mail:poststelle@ag-ab.bayern.de
(0)
Nachlassgericht Gemünden am Main
35.09 km von Bad Soden-Salmünster
Anschrift:Friedenstr. 7, 97737 Gemünden am Main
Telefon:093518090
Fax:09351809117
E-Mail:poststelle@ag-gem.bayern.de
(21)
Nachlassgericht Fulda
35.79 km von Bad Soden-Salmünster
Anschrift:Königstr. 38, 36037 Fulda
Telefon:06619242300
Fax:06619242400
E-Mail:verwaltung@ag-fulda.justiz.hessen.de
(42)
Nachlassgericht Hanau
37.56 km von Bad Soden-Salmünster
Anschrift:Nussallee 17 , 63450 Hanau
Telefon:061812970
Fax:06181297440
E-Mail:verwaltung@ag-hanau.justiz.hessen.de
(18)
Nachlassgericht Aschaffenburg
38.6 km von Bad Soden-Salmünster
Anschrift:Schlossplatz 7, 63739 Aschaffenburg
Telefon:060213980
Fax:060213982301
E-Mail:poststelle@ag-ab.bayern.de
Öffnungs­zeiten:08:00 - 12:00 Mo - Fr
(23)
Nachlassgericht Seligenstadt
39.63 km von Bad Soden-Salmünster
Anschrift:Klein-Welzheimer Str. 1, 63500 Seligenstadt
Telefon:061829310
Fax:06182931150
E-Mail:verwaltung@ag-seligenstadt.justiz.hessen.de
(0)
Nachlassgericht Hünfeld
50.61 km von Bad Soden-Salmünster
Anschrift:Hauptstr. 24, 36084 Hünfeld
Telefon:0665260001
Fax:06652600222
E-Mail:redaktion@ag-huenfeld.justiz.hessen.de
(15)
Nachlassgericht Alsfeld
51.9 km von Bad Soden-Salmünster
Anschrift:Landgraf-Hermann-Str. 1, 36304 Alsfeld
Telefon:066318020
Fax:06631802400
E-Mail:verwaltung@ag-alsfeld.justiz.hessen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht in Bad Soden-Salmünster? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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