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Bauordnungs- & Liegenschaftsverwaltung d. Landkreises/Tiefbauamt in Gelnhausen

Barbarossastr. 20, 63571 Gelnhausen

(3.1 Sterne, 16 Bewertungen)
Telefon:06051850
Fax:060518577
E-Mail:bauaufsicht@mkk.de
Öffnungszeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Sie möchten im Tiefbauamt Gelnhausen erfragen, wie es sich mit dem geplanten Gebäudeabriss oder einem Gehwegschaden verhält? Kein Problem, man kann sich auf unterschiedliche Arten an die Tiefbaubehörde wenden. Daher bietet ortsdienst.de Ihnen E-Mail, Telefon, Fax und weitere Kontaktdaten des Tiefbauamtes.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Tiefbauamt-FAQ

Weitere Fragen

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Tiefbauamt Gelnhausen: Informationen zu Bauordnungs- & Liegenschaftsverwaltung d. Landkreises/Tiefbauamt

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Bauordnungs- & Liegenschaftsverwaltung d. Landkreises/Tiefbauamt in Gelnhausen. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Bauordnungs- & Liegenschaftsverwaltung d. Landkreises/Tiefbauamt in Gelnhausen können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.