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Gerichtsvollzieher in Hattersheim - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Obergerichtsvollzieher Diefenbach
1.29 km von Hattersheim
Anschrift:Auf der Roos 6-12, 65795 Hattersheim
Telefon:061901433
Fax:06431976026
Sprechzeiten:Mo+Mi 16-17 Uhr
(39)
Gerichtsvollzieherin Deutschmann
1.29 km von Hattersheim
Anschrift:Auf der Roos 6-12, 65795 Hattersheim
Sprechzeiten:Di 13-14 Uhr
Mi 10-11 Uhr
(21)
Obergerichtsvollzieher Stillger
1.29 km von Hattersheim
Anschrift:Auf der Roos 6-12, 65795 Hattersheim
Telefon:0643872517
Fax:0643872519
Sprechzeiten:Di 14:30-15:30 Uhr
Do 9:30-10:30 Uhr
(21)
Gerichtsvollzieherin Thiele
7.55 km von Hattersheim
Anschrift:Postfach 11 65, 65779 Kelkheim
Telefon:061969023106
Fax:061969023107
Sprechzeiten:Di+Do 8-9 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Hattersheim
(10)
Gerichtsvollzieher Graupe
9.57 km von Hattersheim
Anschrift:Johann-Sebastian-Bach-Str. 45, 65428 Rüsselsheim
Telefon:061511309010
Sprechzeiten:Di 14-15 Uhr Do 12-13 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Walsleben
9.57 km von Hattersheim
Anschrift:Johann-Sebastian-Bach-Str. 45, 65428 Rüsselsheim
Telefon:061422080704
Sprechzeiten:Di 10:30-13 Uhr Fr 7:30-9 Uhr
(10)
Gerichtsvollzieherin Kunkel
9.57 km von Hattersheim
Anschrift:Johann-Sebastian-Bach-Str. 45, 65428 Rüsselsheim
Telefon:062074708670
Sprechzeiten:Mo 8-9:30 Uhr
Do 14-15 Uhr
(14)
Obergerichtsvollzieher Keil
9.57 km von Hattersheim
Anschrift:Johann-Sebastian-Bach-Str. 45, 65428 Rüsselsheim
Telefon:0614224138
Sprechzeiten:Mo 12-13 Uhr
Mi 14-15 Uhr
(13)
Obergerichtsvollzieherin Schwerdt
9.57 km von Hattersheim
Anschrift:Johann-Sebastian-Bach-Str. 45, 65428 Rüsselsheim
Telefon:0615269957
Sprechzeiten:Mo 13-14 Uhr Fr 10-11 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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