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Sozialämter in Erbach (Odenwald) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(34)
Sozialamt des Landkreises
2.99 km von Erbach (Odenwald)
Anschrift:Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach
Telefon:06062700
Fax:0606270390
E-Mail:info@odenwaldkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Erbach (Odenwald)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(14)
Sozialamt
5.07 km von Erbach (Odenwald)
Anschrift:Frankfurter Straße 3, 64720 Michelstadt
Telefon:06061740
Fax:0606174174
E-Mail:stadtverwaltung@michelstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 13:30-15:30 Uhr und Mi 13:30-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
5.45 km von Erbach (Odenwald)
Anschrift:Ortsstraße 124, 64756 Mossautal
Telefon:06062919912
Fax:06062919920
E-Mail:rathaus@mossautal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt
8.12 km von Erbach (Odenwald)
Anschrift:Metzkeil 1, 64743 Oberzent
Telefon:060687590982
Fax:060687590910
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-oberzent.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(3)
Sozialamt
11.11 km von Erbach (Odenwald)
Anschrift:Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal
Telefon:06063959913
Fax:06063959999
E-Mail:info@brombachtal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(9)
Sozialamt
11.55 km von Erbach (Odenwald)
Anschrift:Schloßplatz 3, 64732 Bad König
Telefon:06063500923
Fax:06063500954
E-Mail:stadtverwaltung@badkoenig.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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