Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Montmelianer Platz 4, 64739 Höchst im Odenwald |
Telefon: | 0616370851 |
Fax: | 0616370832 |
E-Mail: | info@hoechst-i-odw.de |
Anschrift: | Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach |
Telefon: | 0606270457 |
Fax: | 0606270390 |
E-Mail: | info@odenwaldkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ernst-Ludwig-Straße 2-4, 64747 Breuberg |
Telefon: | 0616370940 |
Fax: | 0616370955 |
E-Mail: | info@breuberg.de |
Anschrift: | Schloßplatz 3, 64732 Bad König |
Telefon: | 06063500939 |
Fax: | 06063500954 |
E-Mail: | stadtverwaltung@badkoenig.de |
Anschrift: | Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal |
Telefon: | 06063959916 |
Fax: | 06063959999 |
E-Mail: | info@brombachtal.de |
Anschrift: | Mainstraße 1, 64750 Lützelbach |
Telefon: | 0616530713 |
Fax: | 0616530760 |
E-Mail: | gemeinde@luetzelbach.de |
Anschrift: | Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach |
Telefon: | 0616180925 |
Fax: | 0616180931 |
E-Mail: | info@brensbach.de |
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Höchst im Odenwald ist im Odenwaldkreis sowie im Mümlingtal gelegen. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen das ehemalige Kloster, die Kirche, sowie das alljährliche Apfelblütenfest und der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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