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Pressestellen in Schwalmstadt - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt
Telefon:066912070
Fax:06691207180
E-Mail:info@schwalmstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-15:30 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(2)
Pressestelle Schwalm-Eder-Kreis
20.42 km von Schwalmstadt
Anschrift:Parkstr. 6, 34576 Homberg (Efze)
Telefon:05681775106
E-Mail:stephan.buerger@schwalm-eder-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Schwalmstadt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen
Telefon:06691963023
Fax:06691963018
E-Mail:hauptamt@willingshausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12 Uhr, Do 13:30-17:30 Uhr, Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Ritterstr. 5-9, 35279 Neustadt (Hessen)
Telefon:066928911
Fax:066928940
E-Mail:magistrat@neustadt-hessen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 14-16 Uhr und Di 14-17:30 Uhr, mittwochs geschlossen
(1)
Amt für Öffentlichkeitsarbeit Jesberg
9.79 km von Schwalmstadt
Anschrift:Frankfurter Str. 1, 34632 Jesberg
Telefon:0669596010
Fax:06695960122
E-Mail:buergermeister@gemeinde-jesberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13-18 Uhr
Do geschlossen
(0)
Amt für Öffentlichkeitsarbeit Gilserberg
9.85 km von Schwalmstadt
Anschrift:Bahnhofstr. 40, 34630 Gilserberg
Telefon:0669696190
Fax:06696961920
E-Mail:hochland-mitteilungsblatt@gilserberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Amt für Öffentlichkeitsarbeit Neuental
11.16 km von Schwalmstadt
Anschrift:Hauptstr. 8, 34599 Neuental
Telefon:06693803860
Fax:066938038625
E-Mail:gemeindeverwaltung@neuental.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Schwalmstadt
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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