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Gewerbeämter in Bad Nauheim - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(21)
Landratsamt, Abt. Gewerbe des Landkreises
3.26 km von Bad Nauheim
Anschrift:Berliner Str. 31, 63654 Büdingen
Telefon:060429892530
Fax:06042989492530
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Bad Nauheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(20)
Gewerbeamt Bad Nauheim
0.53 km von Bad Nauheim
Anschrift:Parkstr. 36-38, 61231 Bad Nauheim
Telefon:060323430
Fax:06032343422
E-Mail:stadtverwaltung@bad-nauheim.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(37)
Gewerbeamt Friedberg
3.44 km von Bad Nauheim
Anschrift:Mainzer Toranlage 6, 61169 Friedberg
Telefon:0603188345
E-Mail:stadt@friedberg-hessen.de
Öffnungs­zeiten:Di+Do 8-12:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
(0)
Gewerbeamt Ober-Mörlen
3.44 km von Bad Nauheim
Anschrift:Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen
Telefon:0600250252
Fax:0600250232
E-Mail:rathaus@ober-moerlen.info
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
(0)
Gewerbeamt Wölfersheim
6.88 km von Bad Nauheim
Anschrift:Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim
Telefon:0603697370
Fax:06036973737
E-Mail:info@woelfersheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo Mi Fr 8-12:30 Uhr
Di 8-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Do 14-18 Uhr
(1)
Gewerbeamt Rosbach
7.63 km von Bad Nauheim
Anschrift:Homburger Straße 64, 61191 Rosbach vor der Höhe
Telefon:060038220
Fax:06003822103
E-Mail:info@rosbach-hessen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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