Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloß Biebrich, 65203 Wiesbaden |
Telefon: | 061169060 |
Fax: | 06116906131 |
E-Mail: | denkmalamt.hessen@denkmalpflege-hessen.de |
Anschrift: | Ketzerbach 10, 35037 Marburg |
Telefon: | 06421685150 |
Fax: | 064216851551 |
E-Mail: | poststelle.archaeologie.mr@lfd-hessen.de |
Anschrift: | Ketzerbach 10, 35037 Marburg |
Telefon: | 06421685150 |
Fax: | 064216851551 |
E-Mail: | archaeologie.marburg@denkmalpflege-hessen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kulturzentrum Festung , Ehrenbreitstein, 56077 Koblenz |
Telefon: | 026166751503 |
Fax: | 026166754114 |
E-Mail: | landesarchaeologie@gdke.rlp.de |
Anschrift: | Erthaler Hof, Schillerstraße 44, 55116 Mainz |
Telefon: | 0613120160 |
Fax: | 061312016111 |
E-Mail: | landesdenkmalpflege@gdke.rlp.de |
Anschrift: | Zitadelle, Bau E, Am 87er Denkmal, 55028 Mainz |
Telefon: | 06131122230 |
Fax: | 06131122044 |
E-Mail: | bauamt-denkmalpflege@stadt.mainz.de |
Anschrift: | Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach |
Telefon: | 06124510515 |
E-Mail: | denkmalschutz@rheingau-taunus.de |
Anschrift: | Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim a.Ts. |
Telefon: | 061922011150 |
E-Mail: | bauen-umwelt@mtk.org |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Wiesbaden ist die Landeshauptstadt von Hessen und gilt mit seinen 26 Thermalquellen als eines der ältesten Kurbäder Europas. Am rechten Rheinufer, gegenüber Mainz gelegen, wurde Wiesbaden bereits 828/830...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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