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Anschrift: | Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk |
Telefon: | 03973251130 |
Fax: | 03973251199 |
E-Mail: | paul.heruth@pasewalk.de |
Anschrift: | An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk |
Telefon: | 0383487602916 |
Fax: | 03834876092916 |
E-Mail: | anita.bemmann@kreis-vg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk |
Telefon: | 039732510 |
Fax: | 03973251199 |
E-Mail: | stadt.pasewalk@pasewalk.de |
Anschrift: | Hauptstraße 35, 17337 Uckerland |
Telefon: | 03974586116 |
Fax: | 03974586155 |
E-Mail: | czarnowske@uckerland.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 17358 Torgelow |
Telefon: | 03976252139 |
Fax: | 03976202202 |
E-Mail: | ordnungsamt@torgelow.de |
Anschrift: | Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow |
Telefon: | 039742890411 |
E-Mail: | ordnungsamt@amt-bruessow.de |
Anschrift: | Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz |
Telefon: | 03975450114 |
Fax: | 03975450200 |
E-Mail: | amt@loecknitz-online.de |
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Die ehemalige Kreisstadt des Landkreises Uecker-Randow liegt am Ostufer der mittleren Uecker und wurde urkundlich erstmals 1276 als Stadt erwähnt. Das Stadtbild wird geprägt durch die mittelalterliche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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