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Lohnsteuerhilfe Springe

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Brink 8, 31863 Coppenbrügge
Telefon:05156990534
E-Mail:uwe.memmeler@vlh.de
Anschrift:Otto-Lilienthal-Str. 9, 30989 Gehrden
Telefon:051086075612
Fax:051086075611
E-Mail:janet.walpuski-wenzel@vlh.de
Anschrift:Fasanenweg 8, 30890 Barsinghausen
Telefon:05105585537
E-Mail:janet.walpuski-wenzel@vlh.de
Anschrift:An der Schmiede 9, 30982 Pattensen
Telefon:05066604756
E-Mail:tanja.wilke@vlh.de
Anschrift:Menzenweg 8, 30890 Barsinghausen
Telefon:051055133998
E-Mail:kerstin.kleineheismann@vlh.de
Anschrift:Redener Weg 6, 30982 Pattensen
Telefon:051018558888
Fax:051018558889
E-Mail:tanja.wilke@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 38, 31171 Nordstemmen
Telefon:050694728980
E-Mail:hella.person@vlh.de
Anschrift:Bullerbachstr. 15, 30890 Barsinghausen
Telefon:051055969612
E-Mail:bernd.grundmann@vlh.de
Anschrift:Silberkuhle 1, 31867 Hülsede
Telefon:050435271
E-Mail:michael.voigt@vlh.de
Anschrift:Grünlinde 21, 30459 Hannover
Telefon:051172529802
E-Mail:klaus.nagel@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Springe? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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