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Lohnsteuerhilfe Buchholz in der Nordheide

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Bergenfeld 9, 21244 Buchholz
Telefon:0418198565
E-Mail:birgit.eickenrodt-knoop@vlh.de
Anschrift:Erikastr. 33, 21244 Buchholz
Telefon:04181291393
E-Mail:christina.reichentrog@vlh.de
Anschrift:Dibberser Mühlenweg 91b, 21244 Buchholz
Telefon:041819447686
E-Mail:marion.thuernagel@vlh.de
Anschrift:Rehweg 20, 21244 Buchholz
Telefon:041876007367
E-Mail:peter.heuchert@vlh.de
Anschrift:Am Timmhorstkamp 6, 21255 Tostedt
Telefon:041822861963
Fax:04182292689
E-Mail:kathrin.simon@vlh.de
Anschrift:Bremer Str. 1, 21255 Tostedt
Telefon:041822088392
E-Mail:anja.pannier@vlh.de
Anschrift:Lüneburger Str. 2, 21376 Salzhausen
Telefon:041729872144
E-Mail:kerstin.reinhartz@vlh.de
Anschrift:Cuxhavener Str. 100, 21614 Buxtehude
Telefon:04161714367
E-Mail:else.behrens@vlh.de
Anschrift:Mittlerer Landweg 161, 21035 Hamburg
Telefon:04024435863
Fax:04024435864
E-Mail:bella.boller@vlh.de
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Lohnsteuerhilfeverein Jork (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
26.47 km von Buchholz in der Nordheide
Anschrift:Renettenweg 24, 21635 Jork
Telefon:041622546720
E-Mail:denise.arndt@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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