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Jugendämter in Niedersachsen - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Trift 26, 29221 Celle
Telefon:051419164301
Fax:051419161718
E-Mail:info@lkcelle.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16 Uhr Mi+Fr 8-13 Uhr Do 8-17 Uhr
Anschrift:Am Französischen Garten 3, 29221 Celle
Telefon:05141125000
Fax:05141125099
E-Mail:jugendarbeit@celle.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8 - 16 Uhr, Do 8 - 17 Uhr, Mi+Fr 8 - 13 Uhr
Anschrift:Marktplatz 1, 30853 Langenhagen
Telefon:051173079740
Fax:051173079130
E-Mail:stadtverwaltung@langenhagen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
Anschrift:Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel
Telefon:051629700
Fax:05162970900212
E-Mail:jugendamt@heidekreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Gartenstraße 5, 31275 Lehrte
Telefon:051325053203
Fax:051325053299
E-Mail:info@lehrte.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Anschrift:Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
Telefon:05116160
Fax:051161622499
E-Mail:info@region-hannover.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Marktplatz 13, 30880 Laatzen
Telefon:051182055000
Fax:051182055199
E-Mail:rathaus@laatzen.de
Sprechzeiten:Termine nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Termine nach Vereinbarung
Anschrift:Weserstraße 13, 31582 Nienburg (Weser)
Telefon:05021967750
Fax:05021967429
E-Mail:jugendamt@kreis-ni.de
Öffnungs­zeiten:Servicezeiten im Kreishaus:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Burgstr. 1, 31224 Peine
Telefon:051714010
Fax:051714017700
E-Mail:mail@landkreis-peine.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8:30-12 Uhr und 14-17 Uhr
Anschrift:Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn
Telefon:05371820
Fax:0537182357
E-Mail:landkreis@gifhorn.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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