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Gerichtsvollzieher im Landkreis Leer - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Lange Str. 29-33, 29664 Walsrode
Telefon:05161600775
Fax:05161600785
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Leer
(5)
Gerichtsvollzieher Bockhorst
17.04 km von Leer
Anschrift:Friesenstr. 19, 26871 Papenburg
Telefon:049619858219
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Gerichtsvollzieher Friebe
17.04 km von Leer
Anschrift:Friesenstr. 19, 26871 Papenburg
Telefon:049619858217
Fax:049619858218
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gerichtsvollzieherin Bremer
17.04 km von Leer
Anschrift:Friesenstr. 19, 26871 Papenburg
Telefon:017642020587
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Landsbergstr. 1, 26871 Papenburg
Telefon:04955988944
Fax:04955988945
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr
(6)
Obergerichtsvollzieher Schulte
18.14 km von Leer
Anschrift:Bahnhofstr. 16, 26683 Strücklingen
Telefon:044987069801
Fax:044987069802
Sprechzeiten:Mo 15-16 Uhr Do 10-11 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher im Landkreis Leer? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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