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Stadtkassen im Landkreis Leer - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Stadtkasse Leer (Ostfriesland)
0.89 km von Leer
Anschrift:Rathausstraße 1, 26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon:04919782255
Fax:04919782361
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Gemeindekasse Jemgum
6.33 km von Leer
Anschrift:Hofstraße 2, 26844 Jemgum
Telefon:04958918121
Fax:04958918140
E-Mail:michael.zuidema@jemgum.de
Öffnungs­zeiten:MoFr 8-12:30 Uhr und Mo-Do 14-16 Uhr
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Gemeindekasse Westoverledingen
7.2 km von Leer
Anschrift:Bahnhofstrasse 18, 26810 Westoverledingen
Telefon:04955933271
Fax:04955933179
E-Mail:gemeinde@westoverledingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie nach Vereinbarung
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Gemeindekasse Moormerland
8.92 km von Leer
Anschrift:Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland
Telefon:04954801203
Fax:04954801111
E-Mail:info@moormerland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30-12:30 Uhr, Do 14:30-17 Uhr
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Stadtkasse Weener
10.19 km von Leer
Anschrift:Osterstraße 1, 26826 Weener
Telefon:04951305131
Fax:0495130599131
E-Mail:info@weener.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14:30-18 Uhr
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Samtgemeindekasse Jümme
10.96 km von Leer
Anschrift:Rathausring 8-12, 26849 Filsum
Telefon:04957918024
Fax:04957918040
E-Mail:gemeinde@juemme.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
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Samtgemeindekasse Hesel
12.2 km von Leer
Anschrift:Rathausstr. 14, 26835 Hesel
Telefon:049503936
Fax:049503939
E-Mail:h.jans@hesel.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
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Gemeindekasse Rhauderfehn
12.97 km von Leer
Anschrift:1. Südwieke 2a, 26817 Rhauderfehn
Telefon:04952903220
Fax:0495290327220
E-Mail:info@rhauderfehn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-15:30 Uhr
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Gemeindekasse Bunde
13.92 km von Leer
Anschrift:Kirchring 2, 26831 Bunde
Telefon:0495380938
Fax:0495380964
E-Mail:info@gemeinde-bunde.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
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Gemeindekasse Ostrhauderfehn
14.7 km von Leer
Anschrift:Hauptstr. 115, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon:0495280574
Fax:0495280530
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-17 Uhr, Di und Do 14-16 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Leer
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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