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Ausländerbehörden in Northeim (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(81)
Ausländerbehörde des Landkreises
0.36 km von Northeim (Landkreis)
Anschrift:Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim
Telefon:055517080
Fax:05551708223
E-Mail:info@landkreis-northeim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr Di+Do zusätzlich 14-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Northeim (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(43)
Ausländerbehörde
20.28 km von Northeim (Landkreis)
Anschrift:Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen
Telefon:05514002872
E-Mail:auslaenderstelle@goettingen.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(56)
Kreisverwaltung, Abt. Ausländerangelegenheiten
20.34 km von Northeim (Landkreis)
Anschrift:Reinhäuser Landstr. 4, 37083 Göttingen
Telefon:05515250
Fax:055152562588
E-Mail:info@landkreisgoettingen.de
Öffnungs­zeiten:Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
(171)
Amt für Ausländerangelegenheiten des Landkreises
36.61 km von Northeim (Landkreis)
Anschrift:Klubgartenstraße 11, 38640 Goslar
Telefon:05321760
Fax:0532176696
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
(76)
Ausländerbehörde des Landkreises
37.74 km von Northeim (Landkreis)
Anschrift:Friedensplatz 8, 37308 Heiligenstadt
Telefon:036066503265
Fax:036066509000
E-Mail:auslaenderamt@kreis-eic.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(14)
Ausländerbehörde des Landkreises
40.11 km von Northeim (Landkreis)
Anschrift:Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden
Telefon:055317070
Fax:05531707336
E-Mail:kreishaus@landkreis-holzminden.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Do 8-15 Uhr Fr 8-12:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Ausländerbehörde Northeim (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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