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Lohnsteuerhilfe Northeim (Landkreis)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Uferstr. 19, 37539 Bad Grund
Telefon:0552284404
E-Mail:catharina.von_einem@vlh.de
Anschrift:Hermann-Löns-Weg 12, 37197 Hattorf
Telefon:05584949006
E-Mail:ulrike.meinecke@vlh.de
Anschrift:Albert-Einstein-Str. 46, 37075 Göttingen
Telefon:05515317203
E-Mail:sigrid.bongartz-stopka@vlh.de
Anschrift:Lange Str. 17, 37139 Adelebsen
Telefon:055069999200
Fax:055069999201
E-Mail:uwe.padeken@vlh.de
Anschrift:Ischenröder Str. 1, 37130 Gleichen
Telefon:05592927498
E-Mail:claudia.baete@vlh.de
Anschrift:Negenbornstr. 23, 31167 Bockenem
Telefon:05067698092
E-Mail:gabriele.kammann@vlh.de
Anschrift:An der Vormasch 6, 31061 Alfeld
Telefon:05181855659
E-Mail:patricia.fischer@vlh.de
Anschrift:Hagenring 4, 37133 Friedland
Telefon:055049370790
E-Mail:kerstin.krueger@vlh.de
Anschrift:Am Stobenkamp 7, 31162 Bad Salzdetfurth
Telefon:050606076104
E-Mail:susanne.mehnert@vlh.de
Anschrift:Bozener Str. 13, 38640 Goslar
Telefon:053213349262
Fax:05321319196
E-Mail:petra.nordengruen@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Northeim (Landkreis)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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