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Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn
Telefon:023712170
Fax:023712172993
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Telefon:02303270
Fax:02303271399
E-Mail:post@kreis-unna.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Böhmerstr. 1, 58095 Hagen
Telefon:023312074116
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:k. A.
Anschrift:Olpe 1, 44122 Dortmund
Telefon:02315027132
E-Mail:auslaenderangelegenheiten@dortmund.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen
Telefon:023061040
Fax:02306104211460
E-Mail:migrationsservice@luenen.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Servicezeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Marktstraße 16, 58452 Witten
Telefon:023025810
E-Mail:auslaenderbehoerde@stadt-witten.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Heinrich-Lübke-Straße 29, 59759 Arnsberg
Telefon:029322010
Fax:0293225250
E-Mail:zuwanderung-integration@stadtverwaltung-arnsberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon:0235196660
E-Mail:Auslaenderamt@maerkischer-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel
Telefon:023051062397
Fax:023051062388
E-Mail:termin-alw@castrop-rauxel.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Anschrift:Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon:02336930
Fax:023369312118
E-Mail:verwaltung@en-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-16 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Ausländerbehörde Nordrhein-Westfalen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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