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Gewerbeämter in Coesfeld - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(29)
Gewerbeamt des Landkreises
4.01 km von Coesfeld
Anschrift:Schützenwall 18, 48651 Coesfeld
Telefon:02541183220
Fax:02541189999
E-Mail:info@kreis-coesfeld.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Coesfeld

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Burloer Str. 93, 46325 Borken
Telefon:02861820
Fax:0286163320
E-Mail:info@kreis-borken.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8-12:30 Uhr und 14:30-16 Uhr
Do 8-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(12)
Gewerbeamt
28.7 km von Coesfeld
Anschrift:Creiler Platz 1, 45768 Marl
Telefon:02365990
E-Mail:info@marl.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8-12:30 Uhr
Anschrift:Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon:02551690
Fax:02551692400
E-Mail:ordnungsamt@kreis-steinfurt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-16:30 Uhr sowie Fr 8-13 Uhr
(28)
Gewerbeaufsichtsamt
32.41 km von Coesfeld
Anschrift:Klemensstr. 10, 48127 Münster
Telefon:02514920
Fax:02514927700
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(16)
Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt)
33.25 km von Coesfeld
Anschrift:Rathausplatz 4, 45657 Recklinghausen
Telefon:02361501613
Fax:023615091601
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 8-13 Uhr
Do 8-18 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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