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Wohnungsämter in Dortmund - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(46)
Wohnungsamt
0.58 km von Dortmund
Anschrift:Südwall 2-4, 44137 Dortmund
Telefon:02315023950
E-Mail:wohngeldstelle@stadtdo.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Dortmund

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(22)
Wohnungsamt
11.81 km von Dortmund
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen
Telefon:023061040
Fax:02306104211480
E-Mail:stadtverwaltung@luenen.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Servicezeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(25)
Wohnungsamt
12.62 km von Dortmund
Anschrift:Marktstraße 16, 58452 Witten
Telefon:023025815000
Fax:023025815099
E-Mail:wohnen.soziales@stadt-witten.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(28)
Wohnungsamt des Landkreises
14.78 km von Dortmund
Anschrift:Hansastraße 4, 59425 Unna
Telefon:02303270
Fax:02303271399
E-Mail:post@kreis-unna.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(58)
Ressort Wohnen
17.15 km von Dortmund
Anschrift:Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Telefon:023312070
Fax:023312072400
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(69)
Wohnungsamt
18.2 km von Dortmund
Anschrift:Hans-Böckler-Straße 19, 44787 Bochum
Telefon:0234115
E-Mail:sozialamt@bochum.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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