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Pressestellen in Schwelm - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Pressestelle Schwelm
0.18 km von Schwelm
Anschrift:Hauptstr. 14, 58332 Schwelm
Telefon:023368010
Fax:02336801370
E-Mail:info@schwelm.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-17 Uhr
(0)
Pressestelle Ennepe-Ruhr-Kreis
0.6 km von Schwelm
Anschrift:Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon:02336932062
Fax:023369312062
E-Mail:pressestelle@en-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7:15-15:30 Uhr
Fr 7:15-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schwelm

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Pressestelle Gevelsberg
5.36 km von Schwelm
Anschrift:Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg
Telefon:023327710
Fax:02332771230
E-Mail:poststelle@stadtgevelsberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bismarckstr. 21, 58256 Ennepetal
Telefon:02333979282
Fax:02333979280
E-Mail:mkuepper@ennepetal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Mi, Do 14-16 Uhr
(0)
Pressestelle Sprockhövel
5.91 km von Schwelm
Anschrift:Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel
Telefon:02339917398
Fax:02339917300
E-Mail:info@sprockhoevel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Pressestelle Wuppertal
6.43 km von Schwelm
Anschrift:Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal
Telefon:02025635125
Fax:02025638066
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Radevormwald
9.96 km von Schwelm
Anschrift:Hohenfuhrstr. 13, 42477 Radevormwald
Telefon:021956060
Fax:02195606116
E-Mail:stadt@radevormwald.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 9-12 Uhr
Di 7:30-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 15-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Schwelm
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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