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Sozialämter in Euskirchen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Sozialamt
1.36 km von Euskirchen
Anschrift:Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen
Telefon:0225114399
Fax:022511458399
E-Mail:info@euskirchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonsich erfragen
(7)
Sozialamt des Landkreises
1.95 km von Euskirchen
Anschrift:Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Telefon:0225115187
Fax:0225115566
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Euskirchen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Sozialamt
7.4 km von Euskirchen
Anschrift:Rathausstraße 115, 53913 Swisttal
Telefon:02255309530
Fax:02255309899
E-Mail:gemeinde.swisttal@swisttal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-16 Uhr
(6)
Sozialamt
10.85 km von Euskirchen
Anschrift:Markt 21, 53909 Zülpich
Telefon:02252520
Fax:0225252299
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr sowie Do 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
(11)
Sozialamt
11.17 km von Euskirchen
Anschrift:Marktstr. 15, 53902 Bad Münstereifel
Telefon:022535050
Fax:02253505114
E-Mail:info@bad-muenstereifel.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8.30-12.30 Uhr und Do 14.00-18.00 Uhr
(7)
Sozialamt
11.69 km von Euskirchen
Anschrift:Bonner Str. 29, 53919 Weilerswist
Telefon:022549600151
Fax:022549600200
E-Mail:gemeinde@weilerswist.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(9)
Sozialamt
11.71 km von Euskirchen
Anschrift:Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach
Telefon:022269170
Fax:02226917215
E-Mail:infothek@stadt-rheinbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr Fr 8-11:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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