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Standesämter in Spenge - Öffnungszeiten

Info zu Standesamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Standesamt
2.05 km von Spenge
Anschrift:Lange Str. 52-56, 32139 Spenge
Telefon:052258768237
Fax:05225876855
E-Mail:info@spenge.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mi 13:30-16:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Spenge

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Standesamt
6.65 km von Spenge
Anschrift:Bahnhofstr. 44, 32130 Enger
Telefon:05224980013
Fax:05224980066
E-Mail:info@enger.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr sowie Mo+Do 14-18 Uhr
(3)
Standesamt (Stadt Werther)
7.09 km von Spenge
Anschrift:Mühlenstraße 2, 33824 Werther
Telefon:0520370541
Fax:0520370588
E-Mail:info@stadt-werther.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8:15-12 Uhr Di 7:15-12 Uhr und 14:30-16:30 Uhr Do 8:15-12 Uhr und 14:30-18 Uhr
(1)
Standesamt
10.61 km von Spenge
Anschrift:Ravensberger Straße 1, 33790 Halle/Westfalen
Telefon:05201183118
Fax:052011834118
E-Mail:kontakt@hallewestfalen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-13 Uhr und 14-16:30 Uhr Do 8-13 Uhr und 14-18 Uhr Fr 8-12:30 Uhr
(3)
Standesamt
11 km von Spenge
Anschrift:Bahnhofstraße 15, 32257 Bünde
Telefon:05223161363
Fax:05223161351
E-Mail:info@buende.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Standesamt
11.06 km von Spenge
Anschrift:Schulstraße 5, 33829 Borgholzhausen
Telefon:054258070
Fax:05425807199
E-Mail:kontakt@borgholzhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.30 Uhr, Do 14.30 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Standesamt Spenge
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.

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