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Gewerbeämter in Plettenberg - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(32)
Gewerbeamt des Landkreises
16.98 km von Plettenberg
Anschrift:Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon:0235196660
Fax:023519666866
E-Mail:info@maerkischer-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Plettenberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Gewerbeamt Sundern
16.01 km von Plettenberg
Anschrift:Rathausplatz 1, 59846 Sundern
Telefon:0293381304
Fax:0293381321
E-Mail:as.hofstetter@stadt-sundern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
dienstags geschlossen
(32)
Gewerbeamt
20.57 km von Plettenberg
Anschrift:Max-Planck Str. 5b , 58638 Iserlohn
Telefon:023712171616
Fax:023712172990
E-Mail:jens.rinke@iserlohn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, 8:00-16:00 Uhr, Mi 8.00-13.00 Uhr, Do 8.00-18.00 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr
(19)
Gewerbeaufsicht des Landkreises
20.6 km von Plettenberg
Anschrift:Westfälische Str. 75, 57462 Olpe
Telefon:02761810
Fax:0276181343
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-13 Uhr und 14-17 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(4)
Gewerbeamt Eslohe
22.02 km von Plettenberg
Anschrift:Schultheißstr. 2, 59889 Eslohe
Telefon:02973800260
Fax:02973800101
E-Mail:i.krusenbaum@eslohe.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr. 8:30-12:30 Uhr und Do. 14.00-17.30 Uhr
(6)
Gewerbeamt Arnsberg
25.7 km von Plettenberg
Anschrift:Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
Telefon:029322012222
Fax:0293225250
E-Mail:gewerbeordnung@stadtverwaltung-arnsberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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