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Grundbuchämter in Münster - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Grundbuchamt
0.68 km von Münster
Anschrift:Gerichtsstr. 2, 48149 Münster
Telefon:02514940
Fax:02514942580
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-15 Uhr
(42)
Grundbuchamt
68.45 km von Münster
Anschrift:Gerichtsstr. 24, 46236 Bottrop
Telefon:02041779970
Fax:0204177997100
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-15 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Münster

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(10)
Grundbuchamt Warendorf
25.14 km von Münster
Anschrift:Dr.-Leve-Straße 22, 48231 Warendorf
Telefon:0258163640
Fax:025816364165
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Grundbuchamt Lüdinghausen
25.39 km von Münster
Anschrift:Seppenrader Straße 3, 59348 Lüdinghausen
Telefon:0259123070
Fax:02591230760
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Grundbuchamt Dülmen
27.95 km von Münster
Anschrift:Königswall 15, 48249 Dülmen
Telefon:0259494700
Fax:02594947042
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Grundbuchamt Ahlen
28.75 km von Münster
Anschrift:Gerichtsstraße 12, 59227 Ahlen
Telefon:023829510
Fax:02382951188
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Di 14-15 Uhr
(0)
Grundbuchamt Coesfeld
30.96 km von Münster
Anschrift:Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld
Telefon:025417310
Fax:02541731469
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-15 Uhr
Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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