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Anschrift: | Moltkestr. 6, 52643 Gummersbach |
Telefon: | 022618110 |
Fax: | 02261811100 |
E-Mail: | poststelle@ag-gummersbach.nrw.de |
Anschrift: | Gerichtstr. 14, 58540 Meinerzhagen |
Telefon: | 0235492310 |
Fax: | 02354923110 |
E-Mail: | poststelle@ag-meinerzhagen.nrw.de |
Anschrift: | Gaulstr. 22, 51688 Wipperfürth |
Telefon: | 0226788370 |
Fax: | 0226782061 |
E-Mail: | poststelle@ag-wipperfuerth.nrw.de |
Anschrift: | Dukatenweg 6, 58507 Lüdenscheid |
Telefon: | 0235156770 |
Fax: | 023515677111 |
E-Mail: | poststelle@ag-luedenscheid.nrw.de |
Anschrift: | Bruchstr. 32, 57462 Olpe |
Telefon: | 027618040 |
Fax: | 02761804111 |
E-Mail: | poststelle@ag-olpe.nrw.de |
Anschrift: | Gerichtsstr. 1, 51545 Waldbröl |
Telefon: | 022917950 |
Fax: | 02291795200 |
E-Mail: | poststelle@ag-waldbroel.nrw.de |
Anschrift: | Brückenweg 2-4, 42929 Wermelskirchen |
Telefon: | 021967120 |
Fax: | 02196712160 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Gerichtsstr. 10, 58762 Altena |
Telefon: | 0235220180 |
Fax: | 02352201829 |
E-Mail: | poststelle@ag-altena.nrw.de |
Anschrift: | An der Lohmühle 5, 58840 Plettenberg |
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Anschrift: | Alleestr. 119, 42853 Remscheid |
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Marienheide im Bergischen Land grenzt an Meinerzhagen und wurde 1417 erstmals schriftlich dokumentiert. Das Ortsbild ist durch zahlreiche Sehenswürdigkeiten geprägt, wie zum Beispiel die Lingesetalsperre...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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