Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Westfälische Str. 75, 57462 Olpe |
Telefon: | 02761810 |
Fax: | 0276181343 |
E-Mail: | info@kreis-olpe.org |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Eichholzstr. 9, 59821 Arnsberg |
Telefon: | 02931944234 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen |
Telefon: | 02713332145 |
Fax: | 02713331230 |
E-Mail: | post@siegen-wittgenstein.de |
Anschrift: | Gummersbacher Str. 41a, 51645 Gummersbach |
Telefon: | 02261883633 |
Fax: | 02261883681 |
E-Mail: | amt36@obk.de |
Anschrift: | Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid |
Telefon: | 0235196660 |
E-Mail: | buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de |
Anschrift: | Senator-Schwartz-Ring 21-23, 59494 Soest |
Telefon: | 02921303271 |
Fax: | 02921302772 |
E-Mail: | heike.karst@kreis-soest.de |
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Lennestadt im Kreis Olpe liegt zwischen dem Ebbegebirge und dem Rothaargebirge an der Lenne. Der Ortsteil Elspe wurde schon im Jahr 1000 erstmals urkundlich erwähnt. Bekannt ist Lennestadt unter anderem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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