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Polizei Nordrhein-Westfalen

Info zu Polizei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Konrad-Zuse-Straße 4, 58239 Schwerte
Telefon:023049215910
Anschrift:Hagener Straße 13, 58239 Schwerte
Telefon:023049213320
Fax:023049213399
E-Mail:pisuedfuest.unna@polizei.nrw.de
Anschrift:Opherdicker Straße 32, 59439 Holzwickede
Telefon:023018597
Fax:02301914830
Anschrift:Im Stift 16, 58730 Fröndenberg
Telefon:023737346
Fax:02373974065
Anschrift:Schürufer Straße 305, 44287 Dortmund
Telefon:023113238213821
Anschrift:Freiheitstr. 1, 58119 Hagen
Telefon:023319862271
Anschrift:Asselner Hellweg 181, 44319 Dortmund
Telefon:02311323721
Anschrift:Ruhrtalstr. 23 a, 58099 Hagen
Telefon:02311324621
E-Mail:apwhagen.dortmund@polizei.nrw.de
Anschrift:Obere Husemannstraße 14, 59423 Unna
Telefon:023039210
Fax:023039212332
E-Mail:pisuedfuest.unna@polizei.nrw.de
Anschrift:Obere Husemannstraße 14, 59423 Unna
Telefon:023039210
Fax:023039212332
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FAQ und Ratgeber Polizei
FAQ
 

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zu den FAQ
Polizei

Die Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.

Polizeiliche Aufgaben

Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.

Polizeidienststellen

Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.

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