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Wohnungsämter in Kerpen - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(73)
Amt für Wohnungswesen
11.2 km von Kerpen
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Telefon:02271830
Fax:02271832300
E-Mail:info@rhein-erft-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Kerpen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Bismarckstr. 16, 52351 Düren
Telefon:02421220
Fax:02421221010900
E-Mail:mail@kreis-dueren◦de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo-Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-13.00 Uhr
(39)
Wohnungsamt
19.59 km von Kerpen
Anschrift:Wilhelmstraße 34 , 52349 Düren
Telefon:02421252705
E-Mail:wohnungswesen@dueren.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
(286)
Wohnungsamt
19.64 km von Kerpen
Anschrift:Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
Telefon:02212210
Fax:022122123100
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-koeln.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(38)
Bauamt, Abt. Wohnen des Landkreises
23.21 km von Kerpen
Anschrift:Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Telefon:0225115517
Fax:0225115666
E-Mail:mailbox@kreis-euskirchen◦de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.30-15.30 Uhr, Fr 8.30-12.30 Uhr
(145)
Wohngeldstelle Leverkusen
24.71 km von Kerpen
Anschrift:Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen
Telefon:02144065555
Fax:02144065002
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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