Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon: | 02241130 |
Fax: | 02241132179 |
E-Mail: | kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach |
Telefon: | 02683912115 |
E-Mail: | zulassung@kreis-neuwied.de |
Anschrift: | Berliner Platz 2, 53111 Bonn |
Telefon: | 0228776677 |
Fax: | 0228773313 |
E-Mail: | kfz-zulassung@bonn.de |
Anschrift: | Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein |
Telefon: | 02644560166 |
E-Mail: | poststelle@kreis-neuwied.de |
Anschrift: | Lindenstraße 7, 53489 Sinzig |
Telefon: | 0264240010 |
Fax: | 02642400188 |
E-Mail: | info@sinzig.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 02641975660 |
Fax: | 02641975455 |
E-Mail: | info@kreis-ahrweiler.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Königswinter im Rhein-Sieg-Kreis liegt am Rhein zwischen Bad Honnef und Bonn-Beuel. Schon 1015 wurde Königswinter erstmals urkundlich erwähnt. Sehr attraktiv für Besucher ist Königswinter durch das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.
Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.
Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.
Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.
Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.
|