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Ausländerbehörden in Solingen - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(46)
Ausländer- und Integrationsbüro
6.78 km von Solingen
Anschrift:Merscheider Str. 3, 42699 Solingen
Telefon:02122900
Fax:02122902109
E-Mail:post@solingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Solingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(36)
Ausländerbehörde
6.24 km von Solingen
Anschrift:Elberfelder Straße 36, 42853 Remscheid
Telefon:02191163823
Fax:02191163232
E-Mail:auslaenderamt@remscheid.de
Öffnungs­zeiten:Nur nach Terminvergabe
(65)
Ausländerbehörde
11.96 km von Solingen
Anschrift:Friedrich-Engels-Allee 28, 42289 Wuppertal
Telefon:02025634440
E-Mail:einbuergerung@stadt.wuppertal.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(152)
Ausländerbehörde des Landkreises
12.27 km von Solingen
Anschrift:Düsseldorfer Str. 47, 40822 Mettmann
Telefon:02104990
Fax:02104994444
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
(139)
Ausländerbehörde
12.36 km von Solingen
Anschrift:Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann
Telefon:02104990
Fax:02104994444
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(78)
Ausländerbehörde
14.3 km von Solingen
Anschrift:Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen
Telefon:021440633388
Fax:021440633399
E-Mail:333-abh@stadt.leverkusen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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