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Sozialämter in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Stadtpark 1, 58239 Schwerte
Telefon:02304104222
Fax:02304104402
E-Mail:sozialamt@stadt-schwerte.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Anschrift:Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn
Telefon:023712171242
Fax:023712172990
E-Mail:sozialleistungen@iserlohn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 10-12 Uhr
Anschrift:Poststraße 4, 59439 Holzwickede
Telefon:02301915304
Fax:0230113332
E-Mail:info@holzwickede.de
Öffnungs­zeiten:Di+Do 8-10 Uhr sowie Do 13:30-15:30 Uhr
Anschrift:Bahnhofstraße 2, 58730 Fröndenberg
Telefon:02373976266
Fax:02373976295
E-Mail:m.franiel@froendenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-16 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Telefon:02372551310
Fax:023725515000
E-Mail:post@hemer.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Neumarkt 5, 58706 Menden
Telefon:023739031341
Fax:023739031386
E-Mail:stadt@menden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:15 - 12:30 und Do 14:30 - 17:30 Uhr
Anschrift:Aplerbecker Marktplatz 21, 44287 Dortmund
Telefon:02315029390
Fax:02315029393
E-Mail:seniorenbuero.aplerbeck@dortmund.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Hagener Straße 76, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Telefon:02352938342
Fax:02352938350
E-Mail:post@nachrodt-wiblingwerde.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di, Do 14.00 - 17.00 Uhr
Anschrift:Hansastraße 4, 59425 Unna
Telefon:02303270
Fax:02303271399
E-Mail:post@kreis-unna.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Rathausplatz 1, 59423 Unna
Telefon:02303103640
Fax:02303103600
E-Mail:info@stadt-unna.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8:30-12 Uhr und 13:30-15:45 Uhr
Fr 8:30-12:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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