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Ausländerbehörden in Emsdetten - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(125)
Ausländerbehörde des Landkreises
12.54 km von Emsdetten
Anschrift:Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon:02551690
Fax:02551692400
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-steinfurt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-16:30 Uhr sowie Fr 8-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Emsdetten

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(41)
Ausländerbehörde
12.85 km von Emsdetten
Anschrift:Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Telefon:05971939968
Fax:0
E-Mail:stadt@rheine.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Do 14-17 Uhr
(50)
Ausländerbehörde
25.4 km von Emsdetten
Anschrift:Ludgeriplatz 4, 48151 Münster
Telefon:02514923636
Fax:02514927971
E-Mail:auslaenderamt@stadt-muenster.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(94)
Ausländerbehörde des Landkreises
34.93 km von Emsdetten
Anschrift:Schützenwall 18, 48651 Coesfeld
Telefon:02541183332
Fax:02541183399
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-coesfeld.de
Öffnungs­zeiten:mit vorheriger Terminvereinbarung
(33)
Ausländerbehörde
36.9 km von Emsdetten
Anschrift:Natruper-Tor-Wall 2, 49076 Osnabrück
Telefon:05413230
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(108)
Ausländerbehörde des Landkreises
38.14 km von Emsdetten
Anschrift:Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Telefon:05415010
Fax:05415014402
E-Mail:info@landkreis-osnabrueck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr, Do bis 17:30 Uhr geöffnet
Terminvereinbarung erbeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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