Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausmarkt 3, 41747 Viersen |
Telefon: | 02162390 |
Fax: | 02162391803 |
E-Mail: | post@kreis-viersen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Voltastraße 2, 41061 Mönchengladbach |
Telefon: | 02161252553700 |
E-Mail: | post@moenchengladbach.de |
Anschrift: | St.-Anton-Str. 56, 47798 Krefeld |
Telefon: | 02151863401 |
E-Mail: | sport@krefeld.de |
Anschrift: | Lindenstr. 16, 41515 Grevenbroich |
Telefon: | 021816015200 |
Fax: | 021816014095 |
E-Mail: | Thomas.Schuetz@Rhein-Kreis-Neuss.de |
Anschrift: | Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 02452134001 |
Fax: | 02452134095 |
E-Mail: | info@kreis-heinsberg.de |
Anschrift: | Margaretenstr. 11, 47055 Duisburg |
Telefon: | 02032834444 |
E-Mail: | info@duisburgsport.de |
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Viersen am linken Niederrhein liegt im Kreis Viersen und gliedert sich in Alt-Viersen, Dülken, Süchteln und Boisheim. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten von Viersen zählen die Narrenmühle, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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