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Sozialamt Abt. Wohngeld des Landkreises in Bad Kreuznach (Wohnungsamt)

Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach

(3.0 Sterne, 22 Bewertungen)
Telefon:06718031433143414351436
Fax:06718031699
E-Mail:post@kreis-badkreuznach.de
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen
Änderung meldenzur Webseite  

Sie möchten sich gern über Themen wie Sozialer Wohnungsbau, Wohngeld oder Wohnberechtigungsschein in Bad Kreuznach bei der Wohnungsbehörde persönlich informieren? Da bietet sich ein Besuch beim Wohnungsamt an. An dieser Stelle stellt ortsdienst.de Ihnen die Telefonnummer, Adresse und E-Mail der Abteilung für Wohngeld bzw. Wohnangelegenheiten zur Verfügung.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Wohnungsamt-FAQ

Weitere Fragen

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Wohnungsamt Bad Kreuznach: Informationen zu Sozialamt Abt. Wohngeld des Landkreises

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Sozialamt Abt. Wohngeld des Landkreises in Bad Kreuznach. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Sozialamt Abt. Wohngeld des Landkreises in Bad Kreuznach können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.