Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein |
Telefon: | 061327870 |
Fax: | 061327871122 |
E-Mail: | kreisverwaltung@mainz-bingen.de |
Anschrift: | Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein |
Telefon: | 06132782185 |
Fax: | 06132782134 |
E-Mail: | stadtverwaltung@ingelheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schwalbacher Straße 40, 65343 Eltville am Rhein |
Telefon: | 06123697300 |
Fax: | 06123697399 |
E-Mail: | info@eltville.de |
Anschrift: | Berliner Straße 3, 55257 Budenheim |
Telefon: | 061392990 |
Fax: | 06139299165 |
E-Mail: | info@budenheim.de |
Anschrift: | Mühlstraße 40, 65396 Walluf |
Telefon: | 06123792257 |
Fax: | 06123792260 |
E-Mail: | gemeinde@walluf.de |
Anschrift: | Marktstraße 27, 65399 Kiedrich |
Telefon: | 06123905022 |
Fax: | 061234221 |
E-Mail: | info@kiedrich.de |
Anschrift: | Paul-Gerhardt-Weg 1, 65375 Oestrich-Winkel |
Telefon: | 06723992114 |
Fax: | 06723992159 |
E-Mail: | bauen@oestrich-winkel.de |
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Heidesheim am Rhein liegt im nördlichen Rheinhessen. Zahlreiche herausragende Sehenswürdigkeiten sind in der Gemeinde zu finden: unter anderem die auf die Antike zurückgehende St. Georgskapelle, die Burg...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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