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Anschrift: | Große Himmelsgasse 10, 67346 Speyer |
Telefon: | 06232142503 |
Fax: | 06232142756 |
E-Mail: | standesamt@stadt-speyer.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen |
Telefon: | 06232656127 |
Fax: | 06232656204 |
E-Mail: | info@vgrd.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee |
Telefon: | 0623641820 |
Fax: | 06236418299 |
E-Mail: | info@vg-rheinauen.de |
Anschrift: | Hockenheimer Straße 5, 68775 Ketsch |
Telefon: | 06202606331 |
Fax: | 06202606116 |
E-Mail: | info-ketsch@ketsch.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt |
Telefon: | 0623544303 |
Fax: | 0623544195 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schifferstadt.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim |
Telefon: | 06205210 |
Fax: | 06205212990 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Speyer am Oberrhein wurde bereits 346 als Bischofssitz erwähnt. Als eine der bedeutsamsten Städte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation entwickelte sich die Stadt schon im Mittelalter zu einem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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