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Sozialämter in Merzig - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Gaswerk 3, 66663 Merzig
Telefon:06861800
Fax:0686180350
E-Mail:soziales@merzig-wadern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Merzig

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(7)
Sozialamt
5.54 km von Merzig
Anschrift:Freiherr-vom-Stein-Str. 64, 66693 Mettlach
Telefon:06864830
Fax:068648329
E-Mail:gemeinde@mettlach.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
(5)
Sozialamt
8.88 km von Merzig
Anschrift:Bergstr. 48, 66701 Beckingen
Telefon:06835550
Fax:0683555500
E-Mail:rathaus@beckingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo+Do 13:30-15:15 Uhr und Di 13:30-18 Uhr
(4)
Sozialamt
8.99 km von Merzig
Anschrift:Bouzonviller Platz, 66780 Rehlingen-Siersburg
Telefon:06835508402
Fax:06835508390
E-Mail:info@rehlingen-siersburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 08.00 bis 12.00 Uhr Fr 08.00 bis 14.00 Uhr zusätzlich Di 14.00 bis 15.30 Uhr und Do 14.00 bis 18.00 Uhr
(16)
Soziales Bürgerbüro Losheim
12.41 km von Merzig
Anschrift:Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See
Telefon:068726090
Fax:06872609180
E-Mail:gemeinde@losheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-13 Uhr
Di-Mi 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(5)
Sozialamt
12.89 km von Merzig
Anschrift:Merziger Str. 51, 66763 Dillingen
Telefon:06831709363
Fax:06831709228
E-Mail:heidrun.sinnwell@dillingen-saar.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Fr 7:30-13:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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