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Gerichtsvollzieher in Marpingen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(14)
Obergerichtsvollzieher Ganz
9.08 km von Marpingen
Anschrift:Gewerbepark Bliesen 1a, 66606 St. Wendel
Telefon:068549080930
Fax:068549080931
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Do 15-17 Uhr
(11)
Obergerichtsvollzieher Therre
9.58 km von Marpingen
Anschrift:Zur Göckelmühle 2, 66640 Namborn
Telefon:06851840657
Fax:06851840658
Sprechzeiten:Mo+Do 13:30-14:30 Uhr (AG St. Wendel)
(0)
Obergerichtsvollzieher Altmeyer
13.61 km von Marpingen
Anschrift:Lange Ahnung 17, 66629 Freisen
Telefon:06857675810
Fax:06857675717
Sprechzeiten:Di+Do 13:30-15:30 Uhr (AG St. Wendel)
Weitere Behörden in der Nähe von Marpingen
(4)
Gerichtsvollzieher Schug
6.64 km von Marpingen
Anschrift:Hasborner Str. 11, 66822 Lebach
Telefon:068885810381
Sprechzeiten:Di 14:30-15:30 Uhr Mi 9-10 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieher Ziegler
9.76 km von Marpingen
Anschrift:Bahnhofstr. 19, 66564 Ottweiler
Telefon:068245562
Fax:068243023279
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Mi 9-11 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieherin Schneider-Leyerle
9.76 km von Marpingen
Anschrift:Bahnhofstr. 19, 66564 Ottweiler
Telefon:068249319304
Fax:068249319305
Sprechzeiten:Di+Do 13-14:30 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieherin Schulz
9.95 km von Marpingen
Anschrift:Hohlstr. 13, 66564 Ottweiler
Telefon:06824709491
Fax:06824709969
Sprechzeiten:Di+Do 10-11:30 Uhr
(27)
Obergerichtsvollzieherin Schneider
9.95 km von Marpingen
Anschrift:Hohlstr. 13, 66564 Ottweiler
Telefon:06824302425
Fax:06824302426
Sprechzeiten:Mo+Mi 10-11 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Marpingen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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