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Amt für Naturschutz und Forsten des Landkreises in Bitterfeld-Wolfen (Grünflächenamt)

Ziegelstraße 15, 06749 Bitterfeld-Wolfen

(3.5 Sterne, 11 Bewertungen)
Telefon:03496601329
Fax:03496601312
E-Mail:post@anhalt-bitterfeld.de
Öffnungszeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Sie wollen sich schriftlich an das Grünflächenamt Bitterfeld-Wolfen wenden, aber möchten keinen Brief versenden? ortsdienst.de unterstützt Sie gern, denn neben der Adresse und der Telefonnummer vom Amt für Stadtgrün sind hier auch Email und Fax angegeben.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Grünflächenamt-FAQ

Weitere Fragen

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Grünflächenamt Bitterfeld-Wolfen: Informationen zu Amt für Naturschutz und Forsten des Landkreises

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Amt für Naturschutz und Forsten des Landkreises in Bitterfeld-Wolfen. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Amt für Naturschutz und Forsten des Landkreises in Bitterfeld-Wolfen können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Grünflächenamt Bitterfeld-Wolfen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

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Grünflächenamt

Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.

Aufgaben des Grünflächenamtes

Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.

Landschaftsbauliche Maßnahmen

Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.

Instandhaltung der Straßenbegrünung

Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.

Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen

Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.