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Anschrift: | Kühnauer Str. 164b, 06846 Dessau-Roßlau |
Telefon: | 03406612749 |
Fax: | 03406612750 |
Anschrift: | Kühnauer Str. 164b, 06846 Dessau-Roßlau |
Telefon: | 03408501186 |
Fax: | 03408501186 |
Anschrift: | Kühnauer Str. 164b, 06846 Dessau-Roßlau |
Telefon: | 03402169164 |
Fax: | 03402169163 |
Anschrift: | Gustav-Bergt-Str. 5, 06862 Dessau-Roßlau |
Telefon: | 03490152031 |
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Anschrift: | Birkenweg 1, 06862 Dessau-Roßlau |
Telefon: | 03490166524 |
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Anschrift: | OT Bitterfeld, Lindenstraße 19, 06749 Bitterfeld-Wolfen |
Telefon: | 03493402577 |
Anschrift: | OT Bitterfeld, Lindenstraße 19, 06749 Bitterfeld-Wolfen |
Telefon: | 03493922371 |
Anschrift: | OT Bitterfeld, Lindenstraße 19, 06749 Bitterfeld |
Telefon: | 03493922922 |
Anschrift: | OT Bitterfeld, Ratswall 15, 06749 Bitterfeld-Wolfen |
Telefon: | 03493511393 |
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Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau liegt ca. 40 km nordöstlich von Halle (Saale) und entstand am 1. Juli 2007 aus den Städten Dessau und Roßlau (Elbe). Als eine der wenigen deutschen Städte besitzt...
mehrAls Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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