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Lohnsteuerhilfe Staßfurt

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Weststr. 20, 39439 Güsten
Telefon:03926260510
Fax:03926260510
E-Mail:eveline.mueller@vlh.de
Anschrift:Breite Str. 15a, 39435 Unseburg
Telefon:03926330837
Fax:03926330837
E-Mail:ingrid.doehner@vlh.de
Anschrift:Ernst-Thälmann-Str. 11, 06449 Aschersleben
Telefon:034745235
Fax:03474590099
E-Mail:liane.oelgart@vlh.de
Anschrift:Ernst-Thälmann-Str. 42, 39221 Biere
Telefon:03929727884
E-Mail:annett.buzmann@vlh.de
Anschrift:Roschwitzer Str. 12, 06406 Bernburg
Telefon:03471626025
E-Mail:brigitta.dietrich@vlh.de
Anschrift:Kreisstr. 8, 06449 Aschersleben
Telefon:03473805502
E-Mail:martina.schwalm@vlh.de
Anschrift:Friedrichstr. 60, 39218 Schönebeck
Telefon:039287687010
Fax:039287687011
E-Mail:ramona.mogge@vlh.de
Anschrift:Karl-Liebknecht-Str. 15, 39249 Barby
Telefon:03929828205
E-Mail:sylvia.heise@vlh.de
Anschrift:Oschersleber Weg 17, 39387 Oschersleben
Telefon:039408929763
E-Mail:frank.horn@vlh.de
Anschrift:Untere Bahnhofstr. 34, 06333 Hettstedt
Telefon:03476810021
E-Mail:silke.adolf@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Staßfurt? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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